Orientierung
Betroffenheitsprüfung nach BSIG § 28
Bevor Sie Vorlagen kaufen oder Registrierungsdaten einreichen, brauchen Sie eine belastbare Einordnung: Fallen Sie unter das BSIG als wichtige oder besonders wichtige Einrichtung? § 28 BSIG strukturiert diese Frage. Diese Seite fasst den Entscheidungsaufbau zusammen. Sie ersetzt weder die offizielle BSI-Betroffenheitsprüfung noch eine Rechtsberatung.
Der Entscheidungsaufbau in § 28 BSIG
§ 28 BSIG unterscheidet besonders wichtige Einrichtungen (Abs. 1) und wichtige Einrichtungen (Abs. 2). Beide Kategorien setzen voraus, dass Ihre Tätigkeit einer Einrichtungsart in Anlage 1 oder Anlage 2 zuzuordnen ist, oder dass ein Sonderfall greift (z. B. KRITIS-Betreiber, qualifizierte Vertrauensdienste, Telekommunikation, digitale Dienste nach VO (EU) 2024/2690).
Für die meisten Unternehmen in Anlage-1-Sektoren kommt es danach auf die Größe an: besonders wichtig bei mindestens 250 Beschäftigten oder bei Umsatz über 50 Mio. EUR und Bilanzsumme über 43 Mio. EUR; wichtig bei mindestens 50 Beschäftigten oder bei Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. EUR. Eine Tätigkeit, die nur Anlage 2 zugeordnet ist, führt auch bei höherer Größe nicht allein zur Einstufung als besonders wichtige Einrichtung. Bei erfüllter Schwelle bleibt sie wichtig, sofern kein anderer Sonderfall greift.
Weitere Absätze des § 28 BSIG regeln vernachlässigbare Tätigkeiten (Abs. 3), die Berechnung von Beschäftigtenzahl und Finanzkennzahlen nach der KMU-Empfehlung (Abs. 4) sowie Sonderregime, in denen §§ 30 bis 32 BSIG entbehrlich sein können (Abs. 5 bis 8). Gerade Mehrspartenunternehmen, Konzernverbünde und gemischte Tätigkeiten scheitern oft an genau diesen Punkten, nicht an der bloßen Sektorfrage.
Offizielle BSI-Betroffenheitsprüfung
Das BSI stellt eine eigene Betroffenheitsprüfung NIS-2 bereit. Sie führt Schritt für Schritt durch Sektor, Größe und Sonderfälle und verweist auf die gesetzlichen Grundlagen. Das ist die maßgebliche Orientierung des Regulators, nicht dieses Tool. NIS2 Ready ist weder vom BSI betrieben noch von ihm anerkannt.
Ergänzend hilft die BSI-FAQ zu NIS-2 und BSIG bei typischen Rückfragen zu Sektoren, Registrierung und Umsetzung.
Orientierung vs. Rechtsberatung
Ein Selbstcheck, ob online beim BSI oder hier, liefert eine erste Arbeitshypothese. Er prüft keine Verträge, keine Konzernstruktur im Detail und keine vernachlässigbare Tätigkeit im Einzelfall. Für verbindliche Entscheidungen, Audits oder Schreiben an Aufsichtsbehörden brauchen Sie Rechts- oder Fachberatung.
NIS2 Ready wertet elf Fragen nur in Ihrem Browser aus. Es speichert keine Antworten auf dem Server und stellt keine Zertifizierung aus. Wenn Sie eine schnelle Einordnung vor weiteren Schritten wollen, starten Sie den Check auf der Startseite.